IT-WissenMailarchivierung: DSGVO-Pflicht und GoBD für Unternehmen erklaert
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Mailarchivierung: DSGVO-Pflicht und GoBD für Unternehmen erklaert

31. März 2026
7 Min. Lesezeit
Essen, NRW

Geschaftliche E-Mails muessen bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden. Revisionssichere Mailarchivierung ist für viele KMU Pflicht.

Viele KMU wissen nicht: Geschaeftliche E-Mails muessen in Deutschland bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden. Die GoBD (Grundsaetze zur ordnungsmaessigen Fuehrung und Aufbewahrung von Buecher) und das Handelsgesetzbuch schreiben das vor.

Was ist revisionssichere Mailarchivierung?

Was ist revisionssichere Mailarchivierung?

Revisionssichere Archivierung bedeutet: E-Mails werden vollstaendig, unveraendert und unveraenderbar gespeichert. Jede Aenderung wird protokolliert. Die Daten sind jederzeit lesbar und exportierbar.

Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen

Handels- und Geschaeftsbriefe: 6 Jahre. Buchungsbelege und steuerrelevante Unterlagen: 10 Jahre. Wenn E-Mails Rechnungen oder Verträge enthalten gelten die laengeren Fristen.

DSGVO und Mailarchivierung

DSGVO und Mailarchivierung

Die DSGVO erfordert dass personenbezogene Daten nicht laenger als noetig aufbewahrt werden. Das steht im Widerspruch zu Aufbewahrungspflichten. Die Lösung: Archivierung nur für geschaeftliche E-Mails, klare Loeschkonzepte nach Ablauf der Fristen.

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